C Rep. 106-01-01

Magistrat von Berlin, Industrieverwaltungen der Berliner örtlichen volkseigenen Industrie

Der Magistrat beschloss am 13. Juli 1956 mit Wirkung vom 1. September 1956 die Bildung folgender Industrieverwaltungen: "Allgemeiner Maschinenbau", "Elektrotechnik - Feinmechanik - Optik", "Fleisch - Fette", "Süß- und Dauerbackwaren", "Getränkeindustrie", "Chemie", "Bekleidung" und "Möbel - Holz". Die Industrieverwaltungen sollten die Anleitung und Kontrolle der Volkseigenen Betriebe, die bisher bei den territorial zuständigen Räten der Stadtbezirke gelegen hatten, übernehmen. Die entsprechenden Kompetenzen wurden durch die "Verordnung über die Industrieverwaltungen der Berliner örtlichen volkseigenen Industrie" vom 10. August 1956 und das Statut der Industrieverwaltungen geregelt.
Die Industrieverwaltungen waren juristische Personen und Rechtsträger des ihnen übertragenen Volkseigentums und unterstanden der Magistratsabteilung Örtliche Industrie und Handwerk. Der Magistrat bestätigte in seiner Sitzung vom 21. September 1956 die Grobstrukturpläne der Abteilung Örtliche Industrie und Handwerk des Magistrats, der Abteilungen Örtliche Industrie und Handwerk bei den Räten der Stadtbezirke sowie der acht Industrieverwaltungen.
Die Industrieverwaltungen erreichten durch ihre Maßnahmen, wie z. B. Betriebsvergleiche, engere Koordinierung der Produktionsprogramme, der Kapazitäten und des Materials und die Verbesserung der Betriebswirtschaft bzw. des Rechnungswesen sowie die Erhöhung der Qualifikation der leitenden Kader, ökonomische Effekte. Dem standen hohe Personalkosten und mangelhafter Informationsaustausch über Planung und Produktionsänderungen mit den Magistratsverwaltungen, den Betrieben und den Räten der Stadtbezirke gegenüber. Daher wurden auf dem Gebiet der Leitung der örtlichen Industrie Veränderungen angestrebt.
1958 wurden die Betriebe der örtlichen volkseigenen Industrie den Räten der Stadtbezirke, dem Magistrat oder zentralen Organen unterstellt. Die Industrieverwaltungen "Allgemeiner Maschinenbau", "Elektrotechnik - Feinmechanik - Optik", "Textil - Bekleidung - Leder", "Chemie", "Süß- und Dauerbackwaren", "Getränke", "Möbel-Holz", "Fleisch-Fette" wurden bis zum 31. Dezember 1958 aufgelöst. Parallel dazu wurden bis zum 31. Dezember 1958 sowohl beim Magistrat als auch bei den Räten der Stadtbezirke "Abteilungen Industrie" für die Anleitung der volkseigenen Betriebe gebildet. Für die Leitung der Betriebe der Industriezweige Möbel-Bauelemente und Fleisch-Fette wurden Vereinigungen volkseigener Betriebe Berlins - VVB(B) - gebildet und die volkseigenen Brauereien zu einem VEB Berliner Brauereien zusammengefasst.
Die Unterlagen der Industrieverwaltungen wurden 1959 an das Verwaltungsarchiv übergeben.

Enthält:
Industrieverwaltung Textil - Bekleidung - Leder.
Nicht erschlossen: 0.15 [lfm]

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Informationen zur Bestandsgruppe:
Information [1]

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